• 1 Vertragsgegenstand
    1.1. Vertragsgegenstand sind Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und Abläufe kostenlos beraten zu lassen.

1.2 Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg von Erziehungskursen und Seminaren hängt im wesentlichen von der Erziehungsarbeit des Hundehalters ab.

Abweichungen vom üblichen Unterrichtsort werden rechtzeitig bekannt gegeben.

  • 2 Teilnahmevoraussetzung
    2.1 An den angebotenen Kursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.

2.2 Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Die Vorlage der Versicherungspolice ist erforderlich.

2.3 dog2learn behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde , ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.

  • 3 Anmeldung/Vertrag
    3.1 Die Anmeldung/Vertrag wird mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldformular gültig. Über Anforderungen, die die gebuchte Leistung an das Mitglied stellt, ist dieses aufgeklärt worden. Es erklärt verbindlich, hierzu gesundheitlich (geistig und körperlich) in der Lage zu sein. Das Mitglied ist sich darüber klar, dass die Hundeschule dog2learn nicht für Gesundheitsschäden aufkommen kann.

3.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

3.3. Der Vertrag verlängert sich automatisch für jeweils 3 Monate, falls nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor dem jeweiligen Ablauf der Mitgliedschaft gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung. 10er Karten sind mit der 10. Unterrichtseinheit beendet. Hierzu braucht es keine schriftliche Kündigung.

Anschrift oder Namensänderungen sind der Hundeschule dog2learn unverzüglich bekannt zu geben. Der Vertrag (gilt auch für 10er Karten) ist grundsätzlich nicht übertragbar.

  • 4 Zahlungsbedingungen
    Mit der Anmeldung ist die Zahlung der monatlichen Gebühr bis spätestens zum 10. des Monats fällig. Die Gebühr ist zu überweisen auf das angegebene Konto (nach Absprache ist auch Barzahlung möglich). Die Bezahlung erfolgt immer im voraus. Die Erstattung bereits gezahlter Beträge ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • 5 Rücktritt
    5.1 Rücktritt durch den Teilnehmer:
    Das Fernbleiben vom Training/Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

Bei Abbruch des Trainings/Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung

5.2 Rücktritt durch dog2learn:
Wegen mangelnder Beteiligung oder durch Ausfall (Krankheit) des Kursleiters können Übungseinheiten abgesagt oder verschoben werden.
Weitergehende Ansprüche gegen dog2learn sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltungen oder widersetzt sich den Anweisungen der Kursleiter, so kann dog2learn, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten.

Wird es der Hundeschule dog2learn aus Gründen, die es selbst nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden.

Die Hundeschule dog2learn ist während offizieller Feiertage geschlossen. Ein Anspruch auf Ersatzstunden besteht nicht. Ebenso hat ein Mitglied keinerlei Anspruch auf Rückvergütung, da dies in der Preiskalkulation bereits berücksichtigt ist.

Des Weiteren stehen den Trainern der Hundeschule dog2learn 6 Wochen Betriebsurlaub im Jahr zu. Der Betriebsurlaub wird 6 Wochen vorher bekannt gegeben.

  • 6 Teilnahmeausschluss
    Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der Teilnehmergebühr und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.
  • 7 Haftung
    Die Teilnahme an Kursen, Seminaren, Aktivitäten, Veranstaltungen und Hundetreffs sowie das Betreten der Übungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.

Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die von dog2learn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. dog2learn haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden verursacht werden. Für das Versterben eines Tieres wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.

Sachbeschädigungen in den Räumen oder auf dem Grundstück von dog2learn werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

  • 8 Mitwirkungspflicht
    Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dog2learn zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
    Sollte ein übergebener Hund erkranken, sind wir berechtigt, einen Tierarzt unserer Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten für Tierarzt und Medikamente gehen zu Lasten des Tierhalters.
  • 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform
  • 10 Gerichtstand
    Der Gerichtsstand ist Westerstede.

Stand: Januar 2019

 

Download als PDF: AGBs Dog2Learn

 

 

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